Abstract
Kürzlich erging ja das beachtliche EuGH-Urteil zu Schrems II betreffend das Privacy Shield. Dies hat gravierende Auswirkungen auf Datentransfers in die USA, also auf Unternehmen, die mit Vertragspartnern in USA zu tun haben und alle, die sonst Daten in die USA transferieren – zB durch Einbindung von Google Analytics, YouTube etc.
Was tun, wenn die Rechtsgrundlage dafür jetzt nicht mehr gilt? Müssen Datentransfers jetzt – aus Vorsicht – eingestellt werden Welche Alternativen gibt es? Welche Strafen drohen?
Dr. Michael M. Pachinger, CIPP/E, ist Rechtsanwalt/Partner bei SCWP Schindhelm mit Spezialisierung auf Datenschutz-/IP-/IT-Recht sowie internationales Vertragsrecht (Englisch, Französisch, Spanisch). Er ist auch Gutachter für das Europäische Datenschutz-Gütesiegel EuroPriSe. Als Mitglied der International Association of Privacy Professionals (IAPP) ist er nach dem einzigen weltweit anerkannten Datenschutz-Diplom, Certified Information Privacy Professional (CIPP/E), zertifiziert.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Michael M. Pachinger Lektor an Universitäten und Fachhochschulen, lehrt an der Anwaltsakademie und ist Speaker auf nationalen und internationalen Konferenzen. Pachinger ist ua Bearbeiter des KODEX Datenschutz, Herausgeber und Autor des Handbuches „Datenschutz, Recht und Praxis“ sowie des bewährten Praxisleitfadens zur DSGVO „Datenschutz-Audit“.